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Der Kurs Jugendkriminalrecht setzt sich aus drei Blöcken zusammen. Der Erste Block umfasst (Jugend-) Kriminologie, die sich mit der Frage der Entstehung von abweichenden Verhaltensweisen beschäftigt. Der amerikanische Soziologe Edwin H. Sutherland beschrieb die Kriminologie als die Wissenschaft der Gesetzgebung, des Gesetzesbruchs und der gesellschaftlichen Reaktion auf den Rechtsbruch. Der Zweite Block umfasst das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Im Mittelpunkt steht hier der Anwendungsbereich des JGG, die Verfahrensbeteiligten unter besonderer Berücksichtigung der Jugendhilfe im Strafverfahren mit ihren besonderen Aufgaben, zu denen ihr Bericht gehört, den sie in der Hauptverhandlung zu erstatten hat. Ferner lernen sie die Verfahrenserledigung im Wege der Diversion kennen, die typisch für Jugendstrafrecht ist und die besonderen Reaktionsformen auf Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender. Der Dritte Block befasst sich mit den Kriminalitätsstatistiken, wozu die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) und den Statistiken des Bundesamts für Statistik zur Tätigkeit der Staatsanwaltschaften, Gerichten und des Strafvollzugs
Den Gegenstand des Kurses Einführung in das Recht der Sozialen Arbeit (Recht I) bilden zwei Blöcke: Die Rechtsmethodik und die verfassungsmäßigen Grundlagen der Rechtsmethodik.
Die Rechtsmethodik befasst sich mit den Fragen, was ist Recht und welche Rechtsquellen gibt es. Sie befasst sich weiter mit der Frage, was für Rechtssätze gibt es und wie sind diese aufgebaut. Daran schließt sich die Frage an, welche Rechtsbegriffe gibt und wie werden diese ausgelegt. Zudem spielt die Frage, wie wird ein Lebenssachverhalt ermittelt und wie subsumiert frau/man diesen unter einen Rechtssatz.
Bei den verfassungsmäßigen Grundlagen der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession stehen neben den Grundsätzen des Art. 20 GG (Sozialstaatsprinzip, Gewaltenteilung und Rechtstaatsprinzip) der Grundrechtskatalog im Vordergrund. Es geht hier um die Grundrechte, welche Arten von Grundrechten es gibt, wann in ihren Schutzbereich eingegriffen werden darf und wie sich der Eingriff gestalten muss.


Soziologie der sozialen Ungleichheit und die Entstehung des deutschen Wohlfahrtsstaates