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    • Das Familienbüro berät Euch gerne - schreibt eine Email an:

      familienbuero@chd.fra-uas.de

      Gerne auch per Telefon, via Zoom oder sofern es die gesetzlichen Regelungen zur Coronapandemie erlauben, in Präsenz oder bei einem Spaziergang.


    • Regelungen im Fachbereich 4 (BASA)


      Im Fachbereich 4 die Möglichkeit zur modularen Voreinwahl für Studierende mit Care-Aufgaben. Das Angebot für eine vorzeitige Einwahl in Modulangebote richtet sich explizit an Studierende mit Care-Aufgaben, um die Vereinbarkeit von Studium und Familie zu ermöglichen.

      -      Was ist die modulare Voreinwahl?

      Die modulare Voreinwahl ist ein Angebot der Studiengangsberatung, um Studierende mit Care-Aufgaben in ihrer Studiums- und Semesterplanung zu unterstützen. Hierzu können sich Studierende mit Care-Aufgaben frühzeitig an die Studiengangsberatung wenden und über dieses Angebot vorab händisch in ihre Erst- oder Zweitwahl des jeweiligen Modulangebots eingetragen werden. Hierdurch entsteht eine bessere Planbarkeit für das Semester und die Teilnahme an einem Modul während der Betreuungszeiten kann bereits vorab gewährleistet werden.

       -      Wer fällt unter die Kategorie Studierende mit Care-Aufgaben?

      • Studierende mit Kind(ern) bis zum 12. Lebensjahr
      • Studierende mit zu pflegenden Angehörigen

      -      Wie verfahren Sie, um dieses Angebot in Anspruch nehmen zu können?

      • Informieren Sie sich vorab, ob Sie berechtigt sind, das Angebot der Voreinwahl in Anspruch zu nehmen (also: haben Sie betreuungspflichtige Kinder bis zum Alter von 12 Jahren oder zu pflegende Angehörige?)
      • Senden Sie eine Mail an basa-studiengangsberatung@fb4.fra-uas.de mit folgenden Unterlagen:
        • Nachweis über die Betreuungszeiten Ihres Kindes/Familienangehörigen (Nachweis der Schule, Kindergarten, Tageseinrichtung (bspw. Tagesbetreuung bei pflegebedürftigen Personen), liegt eine Privatbetreuung vor, muss dies bitte durch den/die Betreuende bestätigt werden und eine Geburtsurkunde vorliegen)
        • Ihre Matrikelnummer
        • Ausführliche Auskunft über Ihre Erst- und Zweitwahl für das jeweilige Modulangebot (bitte geben Sie den Modulnamen, den Titel des Seminars, die Tages- und Uhrzeit sowie den Namen der jeweiligen Lehrperson an!)

      Achtung! Nach dem Sommersemester 2022 wird das Prozedere zur Vorlage des Nachweises der Betreuungszeiten geändert. Dieser muss nur noch einmal vorgelegt werden, danach ist die erneute Vorlage des Nachweises nur bei Änderungen im Betreuungsverhältnis erforderlich.

      Bitte beachten Sie die Frist: Bitte übersenden Sie alle nötigen Unterlagen bis zum 22. August 2022.

      Der Veranstaltungsplan wird am 01. August unter Vorbehalt hochgeladen.

      Bei Fragen können Sie gerne montags oder donnerstags zwischen 12:00 Uhr und 13:30 Uhr in die offene Sprechstunde der Studiengangsberatung kommen.
      Ihre Ansprechpartner*innen sind:

      Studiengangsberatung Bachelor Soziale Arbeit


    • Leitfaden für Studierende mit Familienverantwortung für das Zwischenpraktikum (400 Stunden Praktikum) im Studiengang BASA

      Sie tragen Familienverantwortung und beschäftigen sich damit, wie Sie das Zwischenpraktikum im Rahmen des B.A. Soziale Arbeit (BASA) mit den familiären Anforderungen unter einen Hut bringen können?

      Wir möchten Ihnen mit diesem Leitfaden aufzeigen, welche Möglichkeiten Sie bei der Planung und Organisation Ihres Praktikums haben, um das Zwischenpraktikum und Ihre familiäre Verantwortung besser vereinbaren zu können.

      Zwischen dem 3. und 5. Semester ist ein unentgeltliches Zwischenpraktikum von 50 Praxistagen oder 400 Stunden verpflichtend vorgesehen. Die Grundlagen der Berufsfelderkundung werden im Modul 1 "Soziale Arbeit" unter besonderer Berücksichtigung der vier Schwerpunkte des Studiengangs erarbeitet (siehe Modulhandbuch).

      Leider ist eine Verkürzung des Praktikums aus prüfungsrechtlicher Sicht nicht zulässig, weil damit eine Reduzierung des Workloads verbunden wäre. Davon sind mindestens 160 Stunden in einer geeigneten Praxisstelle der originären Berufspraxis zu erbringen und sollten nach Möglichkeit zusammenhängend durchgeführt werden.

      Sie haben jedoch folgende Möglichkeiten in Bezug auf Flexibilität, Verlängerung, Anerkennung, Entgelt und Beratung:

      Flexibilität

      • Das Praktikum kann ganz oder teilweise sowohl in der Vorlesungszeit als auch in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Es kann als Blockpraktikum oder zeitlich gestreckt, längerfristig studienbegleitend absolviert werden.
      • Evtl. werden Praxisprojekte von Lehrenden in Kooperation mit Praxisstellen angeboten. Dabei sollen Berufsrollen und Tätigkeiten in einschlägigen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit erprobt und erlernt werden. In das Praxisprojekt sind theoriegeleitete und praktisch-methodische Inhalte sowie die Begleitveranstaltungen integriert.

      Ob ein Praxisprojekt den Anforderungen der Praktikumsordnung entspricht, entscheidet der Praktikumsausschuss.

      • Die "besonderen Bedingungen" (§§ 12, 13 der Praktikumsordnung Zwischenpraktikum) im Rahmen der familienfreundlichen Hochschule können z.B. auch darauf bezogen sein, dass das Praktikum in einem „angrenzenden Handlungsfeld“ erbracht werden kann. 
      • Das Praktikum kann auch auf zwei unterschiedliche Praxisstellen aufgeteilt werden, das kann evtl. die Praktikumssuche erleichtern.

      Verlängerung

      Sind Sie aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (z.B. eine plötzliche und länger andauernde Krankheit, von Ihnen oder der Ihres Kindes, um das Sie sich hauptverantwortlich kümmern), gehindert, das Praktikum bis zum vereinbarten Zeitpunkt abzuschließen, kann die Frist bis zur Dauer eines Monats nach Abschluss des Semesters verlängert werden. Hierfür müssen Sie einen begründeten Antrag beim Praktikumsausschuss stellen.

      Bei einer Verlängerung über das Semester hinaus sind die zuständig Lehrenden beratend tätig. Sie sollten dem Antrag auch zustimmen. Da es sich hier um eine prüfungsrechtliche Frage handelt, entscheidet dies jedoch allein der Prüfungsausschuss. Sollte der Prüfungsausschuss eine ablehnende Entscheidung treffen, muss diese schriftlich, mit Begründung erfolgen.  

      Wenn das Praktikum im Rahmen von M18 nicht vollständig erbracht werden kann, dann muss das Modul 18, 2. Modulsemester wiederholt werden, nicht jedoch das ganze Modul 18. Dabei werden die bisher erbrachten Praktikumsstunden anerkannt.

      Anerkennung

      • Sollten Sie im Kontext einer vorherigen Hochschulausbildung (Soziale Arbeit) ein Praktikum absolviert haben, kann dies ggf. anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass das Praktikum mit Reflexionseinheiten hochschulisch begleitet wurde und dem Handlungsfeld des von Ihnen gewählten Schwerpunkts entspricht. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss.
      • Ehrenamtliche sowie Honorartätigkeiten sind im Umfang von bis zu 100 Stunden anerkennungsfähig. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Perspektivwechsel vorgenommen wird, eine fachliche Anleitung besteht und die Tätigkeit Handlungsfeldbezug zum dem von Ihnen gewählten Schwerpunkt aufweist.
      • Bestehende berufliche Tätigkeiten können unter Umständen anerkannt werden, wenn sie sich wesentlich von den üblichen Tätigkeiten des Beschäftigungsverhältnisses unterscheiden, ein Perspektivwechsel vorgenommen wird, sie dem Studienschwerpunkt entsprechen und eine personenbezogene Zielvereinbarung vorgenommen wurde.
      • Für Fragen der Anerkennung eines Praktikums ist – als Teil des prüfungsrelevanten Workloads – der Prüfungsausschuss zuständig.

      Entgelt

      • Die Zahlung eines Entgelts oder einer Aufwandentschädigung durch die Praktikumsstelle sind möglich und nicht beschränkt. Vielleicht können Sie unter Verweis auf Ihre Familienverantwortung ein angemessenes Honorar mit der Praktikumsstelle vereinbaren.
      • Die Praxisstelle muss eine Fachkraft benennen, die Anleitungsaufgaben übernimmt und der Frankfurt UAS als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht.

      Beratung

      • Studierende, die eigene Kinder versorgen oder Angehörige pflegen, werden bei der Suche nachgeeigneten Praxisstellen und der Durchführung der Praktika besonders unterstützt. Für die Durchführung der Praktika und die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können nach Rücksprache mit der Modulkoordination besondere Bedingungen vereinbart werden. Darüber entscheidet der Praktikumsausschuss. Der Praktikumsausschuss kann eine Stellungnahme der Frauenbeauftragten der Hochschule einholen.

      Was noch Wichtig zu wissen ist:

      - Die Eignung einer Praxisstelle wird von den jeweiligen Lehrenden in Modul 17 bzw. 18 vor Beginn des Praktikums festgestellt. Im Konfliktfall kann eine Stellungnahme des Praxisreferats Soziale Arbeit und der Koordinatorin/des Koordinators des Schwerpunktes eingeholt werden. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet der Praktikumsausschuss.

      - Sollten Sie mehrere Praktikumsstellen anstreben, müssen Sie vor Beginn des Praktikums mit jeder Praktikumsstelle und der/dem Lehrendenden eine schriftliche Zielvereinbarung abschließen.

      Unter diesem Link finden Sie alle Informationen rund um das Zwischenpraktikum https://www.frankfurt-university.de/de/hochschule/fachbereich-4-soziale-arbeit-gesundheit/services-und-einrichtungen/praxisreferat-soziale-arbeit/zwischenpraktikum-basa-bachelor-soziale-arbeit/

      Bei allen Fragen zur Vereinbarkeit von Studium mit Familie wenden Sie sich gerne an das Familienbüro (familienbuero@chd.fra-uas.de ).